Mütter des Grundgesetzes
Als Mütter des Grundgesetzes werden die vier weiblichen Mitglieder des Parlamentarischen Rates bezeichnet, die 1948/49 an der Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beteiligt waren: Elisabeth Selbert, Friederike Nadig, Helene Weber und Helene Wessel. Sie setzten sich insbesondere für die Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz ein.
Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes im Mai 1949 trat ein für die Frauen in Deutschland besonders bedeutsamer Verfassungsartikel in Kraft: Artikel 3 Absatz 2, der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern festlegte. Die Formulierung war das Ergebnis intensiver politischer Auseinandersetzungen und wurde maßgeblich durch das Engagement dieser vier Frauen ermöglicht.
Unter den 65 Mitgliedern des Parlamentarischen Rates, der ab September 1948 das Grundgesetz erarbeitete, waren sie die einzigen weiblichen Mitglieder.