Mütterrente

Der Begriff Mütterrente ist ein politisches Schlagwort aus dem deutschen Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013; er steht für die Einführung der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder - damit soll der Unterschied zu den rentenrechtlichen Ansprüchen von Eltern der ab 1992 geborenen Kinder verkleinert bzw. durch die Einführung der Mütterrente III eliminiert werden.

„Mütterrente“ war ein zentrales Wahlkampfthema der CDU/CSU und wurde in den entsprechenden Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgenommen. Die gesetzliche Umsetzung wurde am 23. Mai 2014 vom Deutschen Bundestag als Teil des sogenannten „Rentenpakets“ beschlossen und ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten; sie gilt auch für Eltern, die bereits eine Rente beziehen.

Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten auf die gesetzliche Rente allgemein ist in § 56 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch geregelt, für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder dort in § 249, für am 30. Juni 2014 bestehende Renten gilt § 307d SGB VI.

  1. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23. Juni 2014, Text und Synopse der Änderungen (BGBl. I S. 787)