Maßregelvollzug

Der psychiatrische Maßregelvollzug ist die freiheitsentziehende Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftätern nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Psychisch kranke Straftäter werden nach § 63 StGB unter bestimmten Voraussetzungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, suchtkranke Straftäter nach § 64 StGB in einer Entziehungsanstalt untergebracht. In beiden Fällen ist die forensische Psychiatrie für die Behandlung der Straftäter und die Umsetzung des Maßregelvollzugs zuständig.

Der Maßregelvollzug ist vom Strafvollzug und von der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter nach § 66 StGB zu unterscheiden, die in Justizvollzugsanstalten stattfinden. Die Sicherungsverwahrung ist zwar auch eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung. Der Begriff Maßregelvollzug hat sich aber für die Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern eingebürgert. Die Sicherungsverwahrung ist mit dem Begriff in der Regel nicht gemeint.

Das vergleichbare Instrument im österreichischen Strafrecht ist der Maßnahmenvollzug.