Masseverbindlichkeit

Eine Masseverbindlichkeit ist eine Verbindlichkeit, die bei einer Insolvenz vor anderen Verbindlichkeiten in voller Höhe aus der Vermögensmasse bedient wird. Meist handelt es sich um Verbindlichkeiten, die nach Eintritt der Insolvenz entstanden sind. Der Gläubiger einer Masseverbindlichkeit wird als Massegläubiger bezeichnet.