Die Metaphysik der Sitten

Die Metaphysik der Sitten ist die 1797 veröffentlichte Schrift des Philosophen Immanuel Kant zur Rechts- und Tugendlehre. Die Metaphysik der Sitten ist die Ausarbeitung der praktischen Philosophie auf der Grundlage der Theorie der Moral, die Kant in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (GMS) und Kritik der praktischen Vernunft (KpV) entwickelt hatte und deren Kern die Begründung des kategorischen Imperativs und das Verhältnis von Pflicht und Freiheit ist. Der Kategorische Imperativ und das damit verbundene Prüfverfahren ist ein Maßstab dafür, ob eine beabsichtigte oder ausgeführte Handlung geboten, erlaubt oder verboten ist. Damit ist die Grundfrage, die Kant in der Kritik der reinen Vernunft (KrV) gestellt hatte – Was soll ich tun? – nur zum Teil beantwortet, denn der Kategorische Imperativ gibt keine unmittelbare Leitlinie dafür, wie man seine Lebensführung gestalten soll. Erst in der Metaphysik der Sitten beschreibt Kant, unter welchen Gesichtspunkten man das Handeln des Menschen als ein moralisch gutes Leben bezeichnen kann.

Die Metaphysik der Sitten besteht aus zwei getrennten Teilen, die mit Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre (RL) sowie mit Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre (TL) betitelt sind. Es handelt sich um eine bedeutende Ausarbeitung einer deontologischen Ethik, die Kant als Pflichtenlehre gestaltet. In beiden Perspektiven bleibt der Kategorische Imperativ die Grundlage des Handelns. In der Rechtslehre behandelt Kant das moralisch gebotene Handeln in den äußeren Beziehungen der Menschen untereinander, die sich im positiven Recht niederschlagen. In der Tugendlehre befasst er sich hingegen mit den inneren, bloß subjektiven Maßstäben, die das Handeln für das Subjekt selbst als moralisch wertvoll kennzeichnen. Für die Tugendelehre gelten nur die Zwecke, die ein Mensch sich selbst setzt, während im Recht das Interesse anderer Menschen zu berücksichtigen ist. Kant unterscheidet somit Rechts- und Tugendpflicht. Die Tugendpflicht beruht auf einem inneren Zwang, die Rechtspflicht auf einem äußeren Zwang. Indem Kant das Gesamtwerk sowie die beiden Hauptteile jeweils als metaphysisch bezeichnet, bringt er zum Ausdruck, dass er Prinzipien ausarbeitet, die allein aus der Vernunft abgeleitet sind und nicht ihre Begründung in der Erfahrung haben.