Mietsicherheit

In Deutschland meint der Begriff der Mietsicherheit (umgangssprachlich Mietkaution) in der Regel die Leistung eines Geldbetrages oder die Bereitstellung eines anderen Sicherungsmittels durch den Mieter gegenüber seinem Vermieter zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters. Im juristischen Sinne erfasst der Begriff zusätzlich zu solchen vertraglichen Vereinbarungen auch das gesetzliche Vermieterpfandrecht nach § 562 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), dessen praktische Bedeutung aufgrund der schwachen Sicherungswirkung für den Vermieter jedoch gering ist. Mit Mietsicherheiten werden neben der originären Mietforderung auch sonstige Forderungen des Vermieters abgesichert, etwa auf Ausgleich von Reparatur- und Nebenkosten bei Beendigung des Mietverhältnisses, auf Nutzungsentschädigung oder Schadensersatz.