Nutzungsentschädigung

Eine Nutzungsentschädigung ist eine dem Eigentümer einer Sache oder Inhaber eines Rechts kraft Gesetzes geschuldete Entschädigung, wenn ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht an der Sache oder dem Recht nicht oder nicht mehr besteht.

Als Gegenleistung für ein Nutzungsrecht an Sachen (Gebrauchsüberlassung) oder Rechten (Nießbrauch) wird in der Regel ein Nutzungsentgelt vereinbart.