Militäreinsatz

Als Militäreinsatz oder Einsatz bezeichnet man in Deutschland verfassungsrechtlich die Verwendung der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt unter Ausübung von hoheitlichem Zwang. In anderen Staaten ist der Einsatzbegriff mitunter weitergefasst und beschreibt auch reine Amtshilfeleistungen durch Streitkräfte.

  1. Stern: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, 1980, § 42 III 3 b (S. 864).
  2. Schultz: Die Auslandsentsendung von Bundeswehr und Bundesgrenzschutz zum Zwecke der Friedenswahrung und Verteidigung, 1998 (S. 167).
  3. Möllers/vanOoyen: Jahrbuch Öffentliche Sicherheit, 2002/2003 (S. 288) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche im Internet Archive )  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.