Missbrauchsordnung der Deutschen Bischofskonferenz
Die Missbrauchsordnung der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Titel Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst ist eine kirchenrechtliche Dienstvorschrift zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Sie normiert das Vorgehen kirchlicher Dienststellen bei Bekanntwerden von Vorwürfen zu sexuellem Missbrauch im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz und berücksichtigt dabei die Vorgaben des staatlichen Rechts.
Die Deutsche Bischofskonferenz versteht das Regelwerk als Fortentwicklung der seit 2002 bestehenden, mehrmals überarbeiteten und erweiterten Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Die aktuelle Missbrauchsordnung wurde vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 in Würzburg beschlossen und trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Sie wird nach 5 Jahren evaluiert.
Gleichzeitig mit der Missbrauchsordnung trat eine neue Fassung der seit 2010 bestehenden, im Jahr 2013 überarbeiteten „Rahmenordnung Prävention“ der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft.
- ↑ Missbrauchsordnung der Deutschen Bischofskonferenz, 18. November 2019 (PDF; 280 kB), S. 3.
- ↑ Normen und Leitlinien zum sexuellen Missbrauch Deutsche Bischofskonferenz
- ↑ Deutsche Bischofskonferenz: Zentrale Maßnahmen der katholischen Kirche in Deutschland im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im kirchlichen Bereich seit Januar 2010. Abgerufen am 27. Januar 2022.