Mitglied des Bundesrates (Deutschland)

Als Mitglied des Bundesrates (abgekürzt MdBR), auch Bundesratsmitglied, werden die Vertreter der Länder im Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet.

Der Bundesrat zählt so viele Mitglieder, wie es den Bestimmungen in Art. 51 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) entspricht, also 69 ordentliche Mitglieder (seit dem 30. Januar 1996). Hinzu kommen die stellvertretenden Mitglieder, die den ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt sind.

  1. Abkürzungen L–N. Bundesrat, abgerufen am 27. Mai 2016.
  2. Amtliche Mitteilungen. (PDF; 4,8 MB) In: Plenarprotokoll 693. Bundesrat, 9. Februar 1996, S. 1, abgerufen am 27. Mai 2016.