Mitwirkungsverzögerungsgeld

Das Mitwirkungsverzögerungsgeld ist eine in § 200a Absatz 2 AO geregelte steuerliche Nebenleistung, die vom Finanzamt gegen einen Steuerpflichtigen festgesetzt wird, wenn dieser einem sogenannten qualifizierten Mitwirkungsverlangen nicht nachgekommen ist.