Mord (Deutschland)
Beim Mord handelt es sich um einen Straftatbestand des deutschen Strafrechts, der im 16. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 211 geregelt ist. Hiernach macht sich strafbar, wer einen anderen Menschen vorsätzlich unter Verwirklichung mindestens eines Mordmerkmals tötet. Die Mordmerkmale beschreiben bestimmte Umstände, deren Vorliegen dazu führt, dass die Tötung ein im Vergleich zum Totschlag (§ 212 StGB) deutlich größeres Unrecht aufweist. Hierzu zählen zum einen besonders verwerfliche Tatmotive, insbesondere Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier und das Ermöglichen sowie Verdecken einer Straftat. Zum anderen beschreiben die Mordmerkmale mit der Heimtücke, der Grausamkeit und der Verwendung eines gemeingefährlichen Mittels bestimmte Formen der Tatbegehung.
Der Mord ist mit dem Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht. Es handelt sich um den einzigen Tatbestand des StGB, bei dem diese Strafe zwingend vorgegeben ist. Diese absolute Strafandrohung ist ein Grund dafür, dass sich § 211 StGB erheblicher rechtlicher und rechtspolitischer Kritik ausgesetzt sieht. Weitere Kritik richtet sich gegen die tatbestandliche Struktur des Mordparagrafen, die durch die nationalsozialistische Ideologie geprägt und daher mit der modernen Strafrechtsdogmatik kaum vereinbar ist. Seit vielen Jahren wird daher über eine grundlegende Reform des Mordparagraphen diskutiert. Der Gesetzgeber hat die Reformbestrebungen jedoch bislang nicht umgesetzt, weshalb sich vornehmlich die Strafgerichte darum bemühen, den Kritikpunkten mit den Mitteln der Gesetzesauslegung und der Rechtsfortbildung abzuhelfen.
Morde ereignen sich in Deutschland äußerst selten. Die Zahl der gemeldeten Fälle entwickelt sich laut Polizeilicher Kriminalstatistik zudem stark rückläufig: Inklusive der Versuche wurden im Jahr 1993 1.299 Fälle beziehungsweise 1,6 pro 100.000 Einwohner gemeldet. 2021 waren es noch 643 Fälle beziehungsweise 0,77 pro 100.000. Damit halbierte sich die Häufigkeit in dieser Zeit. Dieser Rückgang übertrifft die übrige Kriminalität, die im selben Zeitraum insgesamt um 27 % sank. Die Aufklärungsquote liegt mit meist über 90 % auf einem äußerst hohen Niveau.