Musikverlag
Der Musikverlag (englisch music publisher) ist in der Medienwirtschaft ein zu den Medienunternehmen gehörender Verlag, der Verlagsrechte von Musikwerken akquiriert, verwaltet, sie bei der Verwertungsgesellschaft registrieren lässt und sie Tonträgerunternehmen zur Veröffentlichung anbietet.
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen gemäß § 1 UrhG für ihre Werke Urheberrechtsschutz, weil Musikwerke zur Kunst gehören und deshalb dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Die Urheber sind Komponisten (Melodie) und Liedtexter (Text), die ihre Urheberrechte jedoch nicht selbst wahrnehmen können. Den Urhebern steht gegenüber den Nutzern der Werke eine Vergütung zu, deren Ansprüche gemäß § 54h UrhG nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können. Diese rechnet aber nicht mit den Urhebern, sondern mit den Musikverlagen ab.
Musikverlage können in Verlage der Unterhaltungsmusik (U-Verlage) und Verlage der ernsten Musik (E-Verlage) unterteilt werden. E-Musikverlage erwirtschaften einen Großteil ihrer Umsätze aus Notendruck und Papiergeschäft (Musikalien).