Mutterschutzgesetz

Basisdaten
Titel:Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
Kurztitel: Mutterschutzgesetz
Früherer Titel: Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter
Abkürzung: MuSchG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Fundstellennachweis: 8052-5
Ursprüngliche Fassung vom: 24. Januar 1952
(BGBl. I S. 69)
Inkrafttreten am: 6. Februar 1952
Neubekanntmachung vom: 20. Juni 2002
(BGBl. I S. 2318)
Letzte Neufassung vom: 23. Mai 2017
(BGBl. I S. 1228)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
überw. 1. Januar 2018
Letzte Änderung durch: Art. 13 G vom 22. Dezember 2025
(BGBl. I Nr. 371 vom 29. Dezember 2025)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2026
(Art. 14 Abs. 1 G vom 22. Dezember 2025)
GESTA: G026
Weblink: Gesetzestext
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit von Frauen in Anstellung, Studium oder Ausbildung und ihrer Kinder während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.

Es gilt am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz; für den Mutterschutz von Beamtinnen und Soldatinnen gelten besondere, aber inhaltlich dem Mutterschutzgesetz vergleichbare Mutterschutzverordnungen.

Die Regelungen folgen zum großen Teil den Forderungen für den Mutterschutz, wie sie von der Internationalen Arbeitsorganisation aufgestellt wurden.