Nabiximols

Allgemeine Angaben
NameNabiximols (USAN)
Andere Namen
  • Cannabidiol-Mischung mit Tetrahydrocannabinol
  • Eingestellter Cannabis sativa L.-Blätter-, Blüten-Dickextrakt
  • GW 1000
CAS-Nummer56575-23-6
PubChem44148067
ATC-CodeN02BG10
WirkstoffklasseSchmerzmittel
Verschreibungspflicht
Komponenten
NameCannabidiolTetrahydrocannabinol
Strukturformel
SummenformelC21H30O2C21H30O2
CAS-Nummer13956-29-11972-08-3

Nabiximols ist eine als Arzneistoff verwendete Pflanzenextraktmischung aus den Blättern und Blüten der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.).

Nabiximols enthält jeweils standardisierte Gehalte an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) und unterlag betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. Seit April 2024 unterliegt medizinisches Cannabis und damit auch Nabiximols in Deutschland nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz. Der Extrakt ist der Wirkstoff eines in Großbritannien, Dänemark, Tschechien und Deutschland zugelassenen Arzneimittels, um spastische Symptome bei Patienten mit Multipler Sklerose im Rahmen einer Zusatzbehandlung zu verbessern. In Kanada umfasst die Zulassung die begleitende Behandlung von neuropathischen Schmerzen bei Multipler Sklerose und die Schmerzbehandlung von Krebspatienten, bei denen eine Therapie mit Opioiden nicht anschlägt. Weitere Anwendungsgebiete, insb. die Behandlung von Schmerzen bei Krebs, befinden sich in der klinischen Prüfung.

  1. Julia Borsch: Cannabis kein BtM mehr – was heißt das für die Fertigarzneimittel? 26. März 2024, abgerufen am 6. Oktober 2024.