Nachteilsausgleich
Unter Nachteilsausgleich versteht man allgemein verschiedene Formen des Ausgleichs krankheits- oder behinderungsbedingter Nachteile, die teilweise bundes- oder landesgesetzlich (z. B. Landeshochschulgesetze, SGB IX u. a.) geregelt sind bzw. in Ermangelung spezieller einfachgesetzlicher Regelungen aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG ableitbar sind. Dieser Anspruch auf Nachteilsausgleich erstreckt sich sowohl auf den schulischen Bereich, auf das Studienzulassungsverfahren sowie auf den Bereich Individualarbeitsrecht bzw. den Nachteilsausgleich im kollektiven Arbeitsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz.