Namensänderungsverordnung

Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 17. August 1938 (RGBl I, 1044) zielte darauf ab, jüdische Deutsche anhand ihrer Vornamen kenntlich zu machen. Sofern sie nicht ohnehin bereits einen jüdischen Vornamen trugen, der „im deutschen Volk als typisch angesehen“ wurde, mussten sie vom Januar 1939 an zusätzlich den Vornamen Israel oder Sara annehmen.

Das zugrunde liegende Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen und die dazu erlassenen Verordnungen wurden federführend vom Reichsinnenministerium erarbeitet und von Hans Globke abgefasst. Diese Durchführungsverordnung wird als „der erste Versuch einer allgemeinen, äußerlichen Kennzeichnung der Juden“ bezeichnet.

  1. Runderlass des RMI vom 23. August 1938 abgedruckt in: Stefan Petzhold: Juden in Bergedorf – Schlossheft Nr. 8, hrsg. Verein der Freunde des Museums für Bergedorf und Vierlande, Hamburg o. J., S. 33 / sowie in: Richtlinien über die Führung von Vornamen. Runderlass. In: Ministerial-Blatt (RMBliV.), 18. August 1938, S. 1345–1348 (Wikisource)
  2. Erik Lommatzsch: Hans Globke (1898–1973). Beamter im Dritten Reich und Staatssekretär Adenauers. Campus, Frankfurt 2009, ISBN 978-3-593-39035-2, S. 75.
  3. Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. Unv. Nachdr. Düsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 120.