Nichtigkeitsklage (Zivilrecht)

Die Nichtigkeitsklage nach der deutschen Zivilprozessordnung ist neben der Restitutionsklage eine der zwei Form der Wiederaufnahmeklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und als Ausnahme zum Grundsatz ne bis in idem eine neue Entscheidung bezüglich desselben Streitgegenstands herbeizuführen. Im deutschen Gesellschaftsrecht kann ebenso wie im Wohnungseigentümergemeinschaftsrecht mit der Nichtigkeitsklage die Nichtigkeit eines Gesellschafter- bzw. Gemeinschaftsbeschlusses geltend gemacht werden.