Restitutionsklage

Die Restitutionsklage (von lateinisch restituere – wiederherstellen) im deutschen Zivilprozess ist eine Unterart der Wiederaufnahmeklage, eine andere Unterart ist die Nichtigkeitsklage. Die Wiederaufnahme bezweckt, ein rechtskräftiges Urteil zu beseitigen und eine neue Entscheidung herbeizuführen.