Niemandsland
Niemandsland (englisch no-man’s land, lateinisch terra nullius) bezeichnet ein Gebiet, das niemandem gehört, also
- staatsrechtlich herrenlos ist oder
- von niemandem besiedelt und gepflegt oder bewirtschaftet wird oder
- zwischen den Frontlinien eines Krieges liegt.
Im übertragenen Sinn wird damit auch ein besonders unwirtliches Gebiet bezeichnet.
Terra Nullius war bereits im römischen Recht geläufig. Verwandt ist der Begriff res nullius für eine herrenlose Sache.
In moderner Anwendung bezieht sich der Begriff auf Doktrinen aus dem 16. und 17. Jahrhundert, mit welchen europäische Kolonialmächte die Besitznahme von Kolonien in der Neuen Welt rechtfertigten.
Im 18. Jahrhundert wurde unter anderem vom Schweizer Völkerrechtler Emerich de Vattel daraus abgeleitet, dass unkultiviertes Land, das keiner anerkannten Macht untersteht, niemandem gehört, und man schuf damit quasi eine Rechtsgrundlage für die europäischen Mächte, von „primitiven“ Völkern bewohnte Gebiete zu kolonisieren.
Umgangssprachlich wird als Niemandsland auch das Gebiet zwischen den Kontrollstellen bei Grenzübergängen bzw. auch der von den jeweiligen Staaten kontrollierte Grenzgebietsstreifen bezeichnet, der üblicherweise nicht unkontrolliert betreten werden darf.
- ↑ Lucius Burckhardt: Wo Anne ihren ersten Kuß bekam. In: Michael Andritzky, Klaus Spitzer (Hrsg.): Grün in der Stadt. Von oben, von selbst, für alle, von allen (= rororo 7464 rororo-Sachbuch). Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1983, ISBN 3-499-17464-2, S. 114–115.