Nothafenrecht

Das Nothafenrecht ist ein Teil des Völkergewohnheitsrechts, das den Anspruch des Flaggenstaates eines in Seenot geratenen Schiffes auf Zugang zu einem fremden Hafen oder Liegeplatz und gewisse Einschränkungen der Legislativ- und Exekutivgewalt des Küstenstaates und auf sonstige Hilfeleistungen begründet.

  1. Inken von Gadow-Stephani: Der Zugang zu Nothäfen und sonstigen Notliegeplätzen für Schiffe in Seenot. Springer 2006, ISBN 978-3-540-30518-7, S. 209.