Novation

Die Novation (lateinisch novatio, (Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) bezeichnet die Änderung des Charakters einer Rechtsschuld. Die Novation ist damit eine Schuldumschaffung. Sie ist gesetzlich nicht geregelt, aufgrund der Vertragsfreiheit aber zulässig. Ihre praktische Bedeutung ist gering.

  1. BGH, 14. März 2013 – III ZR 417/12, Tz. 11