Novation
Die Novation (lateinisch novatio, (Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) bezeichnet die Änderung des Charakters einer Rechtsschuld. Die Novation ist damit eine Schuldumschaffung. Sie ist gesetzlich nicht geregelt, aufgrund der Vertragsfreiheit aber zulässig. Ihre praktische Bedeutung ist gering.
- ↑ BGH, 14. März 2013 – III ZR 417/12, Tz. 11