Oberamtsrat

Oberamtsrat ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im Endamt (Verzahnungsamt) und im vierten Beförderungsamt. Ohne Zusatz wird sie regelmäßig bei obersten Bundesbehörden (u. a. Bundesministerien) geführt. Häufigster Zusatz ist „Regierungs-“; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Regierungsoberamtsrat (ROAR) und wird grundsätzlich in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt.