Oberlandesgericht (Preußen)
Ein Oberlandesgericht (OLG) war zwischen 1808 und 1849 das Gericht zweiter Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Königreich Preußen und die erste Instanz für eximierte Personen.
Ein Oberlandesgericht (OLG) war zwischen 1808 und 1849 das Gericht zweiter Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Königreich Preußen und die erste Instanz für eximierte Personen.