Oberrat (Amtsbezeichnung)
Oberrat ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im ersten Beförderungsamt. Die Grundamtsbezeichnung Oberrat darf nur mit einem Zusatz verliehen werden. Häufigster Zusatz ist Regierungs-; die entsprechende Amtsbezeichnung lautet dementsprechend Oberregierungsrat (in den Ländern Hessen, Saarland und Sachsen: Regierungsoberrat) und wird grundsätzlich in der Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes geführt.