Oberrat (Herzogtum Preußen)

Der Oberrat im Herzogtum Preußen war zwischen 1525 und 1701 im übertragenen Sinn das Kabinett. Der Oberrat setzte sich aus dem Oberburggrafen, dem Obermarschall, dem Landhofmeister und dem Kanzler des Herzogtum Preußens zusammen. Die Amtsinhaber wurden auch mit der Bezeichnung „Oberrat“ tituliert.