Opiat

Als Opiate (Plural von Opiat, vgl. mittelhochdeutsch opiāt für ‚Opium‘ als Schlafmittel) werden die Schlafmohnalkaloide sowie deren direkte Derivate bezeichnet. Klassisch wurden als Opiate opiumhaltige Arzneimittel, wie beispielsweise Opiumtinktur, bezeichnet. Später wurde der Begriff auch auf Arzneimittel aus Opiumalkaloiden ausgedehnt. In der modernen Pharmakologie wird der Begriff meist für Opiumalkaloide und die von ihnen abgeleiteten halbsynthetischen und nichtpeptidischen Arzneistoffe verwendet. Andere Definitionen sehen den Opiatbegriff als Synonym für Opioide, zu denen neben den Opiumalkaloiden auch andere natürlich vorkommende Opioide sowie halbsynthetische und vollsynthetische Stoffe mit morphinartigen Eigenschaften zählen. Betäubungsmittelrechtlich wird der Begriff Opiat insbesondere im Zusammenhang mit der Opiatabhängigkeit für Opioide mit einem Abhängigkeitspotential verwendet.

Morphin ist das älteste und relevanteste Opiat und gilt in der Schmerztherapie als Referenzsubstanz, an der die schmerzstillende Wirkung der anderen Opioide gemessen wird: Eine therapeutische Potenz von 2 bedeutet beispielsweise, dass man nur die Hälfte der Dosis braucht, die bei Verwendung von Morphin erforderlich wäre. In den letzten Jahren haben verstärkt andere Opioide (z. B. Oxycodon, Hydromorphon, Fentanyl) in der Schmerzmedizin an Bedeutung gewonnen. Ein weiteres Opiat, Codein, dient dagegen überwiegend der Unterdrückung des Hustenreizes (Antitussivum). Verschiedene Opiate unterliegen den rechtlichen Vorschriften für Betäubungsmittel.

Vor dem Gebrauch der modernen Therapien waren Opiate wichtige Medikamente in der Psychiatrie.

  1. Bernhard Schnell: Der deutsche „Macer“: Vulgatfassung. Mit einem Abdruck des lateinischen Macer floridus ‘De viribus herbarum’ kritisch herausgegeben (= Texte und Textgeschichte. Würzburger Forschungen. Band 50). Niemeyer, Tübingen 2003, ISBN 3-484-36050-X, S. 394 (opiât).
  2. Hans Bangen: Geschichte der medikamentösen Therapie der Schizophrenie. Berlin 1992, ISBN 3-927408-82-4