Ortsrecht
Das Ortsrecht ist einerseits das subjektive Recht einer kommunalen Gebietskörperschaft (insbesondere Gemeinde), Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Andererseits ist es als objektives Recht die Gesamtheit der derart erlassenen Satzungen und Verordnungen. Andere Bezeichnungen sind Gemeinderecht, Kommunalrecht oder Stadtrecht. Das Ortsrecht ist Ausfluss der Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG.
Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland insbesondere nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z. B. solchen des Baugesetzbuchs oder des Straßen- und Wegerechts.
Manche Rechtssatzungen enthalten auch Bußgeldbewehrungen.