Päpstliche Unfehlbarkeit

In der katholischen Kirche ist die Unfehlbarkeit des Papstes (Infallibilität, lateinisch Infallibilitas) eine Eigenschaft, die – nach der Lehre des Ersten Vatikanischen Konzils (1870) unter Papst Pius IX. – dem römischen Bischof (Papst) zukommt, wenn er in seinem Amt als „Lehrer aller Christen“ (ex cathedra) eine Glaubens- oder Sittenfrage als endgültig entschieden verkündet.

Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis bedeutet die päpstliche Unfehlbarkeit nicht, dass der Papst als Mensch keine Fehler macht. Die Unfehlbarkeit bezieht sich lediglich auf strittige theologische Fragen, in denen der Papst kraft seines Amtes eine verbindliche Entscheidung herbeiführen kann.

Das Zweite Vatikanische Konzil sprach 1964 der Gesamtheit der Gläubigen ebenfalls Unfehlbarkeit zu: „Die Gesamtheit der Gläubigen, welche die Salbung von dem Heiligen haben, kann im Glauben nicht irren.“

  1. Hier ist Leo XIII. am Steuerruder der Kirche Gottes. Nach einem Gemälde des Kunstmalers Friedrich Stummel in der Wallfahrtskirche von Kevelaer. Die katholischen Missionen, Freiburg im Breisgau, September 1903.
  2. Allgemeine Kirchenversammlung im Vatikan, 4. Sitzung (1870): Lehrentscheid über die Kirche Christi, 4. Kapitel. Das unfehlbare Lehramt des römischen Papstes.
  3. Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium Nr. 12.