Pönalklage
Die Pönalklage (actio poenalis) bezeichnete im römischen Recht einen Sammelbegriff für verschiedene Strafklagen. Sie stand dem Geschädigten aus Privatdelikten wie Diebstahl (furtum) oder Ehr- und Körperverletzungen (iniuria) zur Verfügung. Der Verletzte erlangte aus der Tat eine Deliktsobligation (obligato ex delicto), gerichtet auf Bußzahlung. Diese konnte in einem privaten Zivilgerichtsverfahren (iudicum privatum) gegen den Täter geltend gemacht werden.