Pachtvertrag (Österreich)

Der Pachtvertrag ist im österreichischen Schuldrecht ein Bestandvertrag und typisches Dauerschuldverhältnis. Er ist wie der Mietvertrag auf zeitweilige Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt gerichtet, unterscheidet sich von jenem aber dadurch, dass der Gebrauch nicht in der reinen Verwendung der Sache besteht, sondern auch die Fruchtziehung umfasst.

Gesetzlich geregelt ist der Pachtvertrag in §§ 1090 ff. ABGB.

Bei gemischten Verträgen beurteilt sich das anwendbare Recht nach der Beschaffenheit der Hauptsache (Absorptionstheorie, § 1091 S 2 ABGB).

Für Landpachtverträge gilt ergänzend das Landpachtgesetz, für Kleingärten das Kleingartengesetz. Wenn der Verpächter zugleich Unternehmer ist, der Pächter aber nicht, gilt außerdem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG).

  1. Nadja Horvath: Ziel- und Dauerschuldverhältnisse onlineLehrbuch Zivilrecht, Kapitel 6 D VI, Der Bestandvertrag: Miete und Pacht, abgerufen am 19. November 2019.
  2. Constantin Hofer: Mietrecht Universität Wien, ohne Jahr, S. 6.
  3. Bundesgesetz vom 26. November 1969, mit dem Bestimmungen über landwirtschaftliche Pachtverträge getroffen werden (Landpachtgesetz) RIS, abgerufen am 19. November 2019.