Papstweihe

Als Papstweihe wird in der liturgiegeschichtlichen und kirchengeschichtlichen Literatur der Eigenritus der Ordination des Bischofs von Rom bezeichnet. Auch die Amtseinführung eines Bischofs einer anderen Diözese, der zum Papst gewählt und inthronisiert wurde, kann kirchengeschichtlich als Papstweihe bezeichnet werden. Dagegen wird von einem systematisch-theologischen Standpunkt aus betont, dass es in der römisch-katholischen Kirche keine Papstweihe geben könne, weil in der Bischofsweihe als höchster der drei Weihestufen die „Fülle des Weihesakraments“ übertragen werde.

  1. Lumen gentium 21: „Docet autem Sancta Synodus episcopali consecratione plenitudinem conferri sacramenti Ordinis.“