Pariser Verträge

Die Pariser Verträge sind ein 1954/55 ausgearbeitetes und verabschiedetes internationales Vertragswerk, das am 5. Mai 1955 in Kraft trat, darunter auch der revidierte Deutschlandvertrag als bedeutendster Teil. Sie beendeten das Besatzungsregime in Westdeutschland, hoben das Besatzungsstatut auf und stellten für die Bundesrepublik Deutschland eine Teilsouveränität her. Die Staatsgewalt der Bundesrepublik über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten blieb insoweit beschränkt, als die drei Westmächte ihre Rechte aus der Berliner Deklaration von 1945 in Bezug auf Gesamtdeutschland und Berlin beibehielten. Einschränkungen durch alliierte Vorbehaltsrechte bestanden noch formal über die Wiedervereinigung 1990 hinaus bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991, wurden jedoch von den Alliierten am 1. Oktober 1990 für suspendiert erklärt.

Das Vertragswerk enthält insgesamt elf Verträge und Abkommen, darunter folgende Einzelverträge:

  1. Vgl. Wilhelm Grewe, Deutschlandvertrag (Nachdruck 1991), in: Heiner Timmermann (Hrsg.): Deutschlandvertrag und Pariser Verträge. Im Dreieck von Kaltem Krieg, deutscher Frage und europäischer Sicherheit (= Dokumente und Schriften der Europäischen Akademie Otzenhausen, Bd. 115), Lit Verlag, Münster 2003, S. 75–82, hier S. 78 f.
  2. Aufschlüsselung des vollständigen Vertragswerks in Ellinor von Puttkamer: Vorgeschichte und Zustandekommen der Pariser Verträge vom 23. Oktober 1954, ZaöRV 17 (1956/57), S. 448 ff. (PDF; 2,9 MB).
  3. Hanns Jürgen Küsters: Pariser Verträge 1955. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Juli 2018; abgerufen am 16. Juli 2018.