Parkverbot
Das Parkverbot ist eine Verkehrsregel, die das Parken von Straßenfahrzeugen (Kraftfahrzeuge, Anhänger, Fahrräder und Fuhrwerke) in bestimmten Zonen des öffentlichen Verkehrsraums untersagt. In der Schweiz ist die amtliche Bezeichnung Parkierungsverbot und umgangssprachlich Parkierverbot aber auch Parkverbot. Es ist „schwächer“ als das Haltverbot und wird überwiegend im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß Bußgeldkatalog kontrolliert.