Parlamentarischer Staatssekretär
Ein Parlamentarischer Staatssekretär (PStS) in Deutschland steht wie ein Minister oder Regierungschef in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und unterstützt diesen bei der Erfüllung der Regierungsaufgaben. Er vertritt das Mitglied der Regierung nach außen, z. B. im Plenum, Ausschüssen und Fraktionen des Parlaments und bei öffentlichen Terminen. Der Parlamentarische Staatssekretär gehört in der Regel derselben Bundestagsfraktion an wie sein Bundesminister.
- ↑ Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung auch als ParlStS abgekürzt. Auch die Abkürzung PSt ist gebräuchlich. Eine offizielle Abkürzung besteht nicht.