Kirchenpatronat

Das Kirchenpatronat oder Patronatsrecht (lateinisch ius patronatus), kurz auch Patronat, ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft oder einer juristischen Person) über eine Kirche, die auf seinem Gebiet liegt.

Es ist zu unterscheiden vom Patrozinium, der Wahl eines Heiligen als Schutzpatron oder Namensgeber einer Kirche.