Personalsicherheit (Kredit)
Personalsicherheit ist im Bankwesen eine Kreditsicherheit, bei der eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen mit ihrem Vermögen für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einstehen und sich deswegen gegenüber dem Gläubiger vertraglich im Falle der Nichtzahlung zur Rückzahlung verpflichten. Der Gegensatz sind Sach- oder Realsicherheiten.