Pfändungsschutzkonto
Das Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) ist das Girokonto einer natürlichen Person in Deutschland, das im Falle einer Kontopfändung dem Schuldner die Verfügung über den monatlichen pfändungsfreien Betrag ermöglicht. Das P-Konto ist (wie andere Konten auch) durch Gläubiger pfändbar. Es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags und damit der Umsetzung des Sozialstaatsgebots, also der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums. Es wird in der Regel nur als Guthabenkonto geführt. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Zentrale Kreditausschuss (ZKA – Zusammenschluss der fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft) haben eine gemeinsame Broschüre mit allgemeinen Informationen zum Kontopfändungsschutz herausgegeben. Diese Informationen werden laufend aktualisiert und im Internet veröffentlicht. Nach diesen Informationen hat auch jeder sich rechtmäßig in Europäischen Union aufhaltende Verbraucher einen Anspruch auf Eröffnung eines Basiskontos, das alle notwendigen Funktionen eines Girokontos erlaubt.
In Deutschland existierten zum Stichtag 20. September 2018 mehr als 2,5 Millionen Pfändungsschutzkonten. Im Januar 2015 waren es rund 1,8 Millionen.
- ↑ Informationen zum Kontopfändungsschutz auf der Webseite der Deutschen Kreditwirtschaft
- ↑ Pfändungsschutzkonto (P-Konto) — Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz. AG SBV und Deutsche Kreditwirtschaft, 1. Juli 2019, abgerufen am 12. Januar 2021.
- ↑ Pfändungssichere Konten boomen. In: Der Spiegel. Nr. 47, 2018, S. 13 (online – 17. November 2018).