Pfand auf Einweggetränkebehälter in Deutschland
Pfand auf Einweggetränkebehälter in Deutschland ist ein hinterlegter Geldbetrag auf Behälter wie Flaschen, die aus Materialien bestehen, die für eine erneute Befüllung nicht geeignet sind. Dazu zählen zum Beispiel dünnwandige Plastikflaschen aus PET oder Getränkedosen aus Aluminium. Sie werden befüllt, verkauft, zurückgenommen, geschreddert und dann stofflich verwertet, indem der Rohstoff aufbereitet und zu neuen Produkten verarbeitet wird.
Seit dem 28. Mai 2005 beträgt das Einwegpfand in Deutschland für Einweggetränkeverpackungen, realisiert durch die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG), zwischen 0,1 bis 3 Litern einheitlich 0,25 €. Im Einzelhandel ist in diesem Betrag die Umsatzsteuer bereits enthalten, im Großhandel jedoch wird sie zusätzlich fällig. Die Rückgabequote für Einwegpfandgut durch Konsumenten lag im Jahr 2021 bei über 98 Prozent.
Das entsprechende Gegenstück ist das Pfand auf Mehrweggetränkebehälter, das auf beständigere Gebinde, in der Regel aus Glas oder dickwandigem PET, erhoben wird. Diese Flaschen werden in Deutschland meist unabhängig vom ursprünglichen Hersteller wieder befüllt, wie etwa die Normbrunnenflasche.
- ↑ Matthias Trinks: Geheim(nisvoll)e Steuerlücke im Pfandsystem – Replik auf Rüsch DStR 2015, 2414. In: Deutsches Steuerrecht, 2016, S. 158–160.
- ↑ Jeannette Cwienk, Irene Banos Ruiz: Wie funktioniert das deutsche Pfandsystem? In: dw.com. Deutsche Welle, 17. November 2021, abgerufen am 8. Januar 2022.