Pfand auf Mehrweggetränkebehälter in Deutschland

Das Pfand auf Mehrweggetränkebehälter in Deutschland ist die geldliche Abgabe auf Mehrweggebinde wie Flaschen und Gefäße, die aus Stoffen bestehen, durch deren Eigenschaften sie wiederverwendet, also gereinigt und mehrfach befüllt werden können. Das Mehrwegpfand beträgt hierzulande abweichend nach Art von Gebinde zwischen 8 und 15 Cent und wird bei Rückgabe, z. B. über Leergutautomaten, zurückgezahlt.

Bis zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes bestand für Mehrweggetränkebehälter nach der Verpackungsverordnung weder eine Pfand- noch eine allgemeine Rücknahmepflicht, da von einem starken Eigeninteresse der Systemanbieter an einer möglichst hohen Rückgabequote ausgegangen war. Seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes besteht für Händler die Pflicht der Rücknahme aller gleichartiger Getränkeverpackungen, die sie im Sortiment führen (es müssen also z. B. alle Glasbierflaschen zurückgenommen werden, wenn eine Sorte Glasflaschenbier verkauft wird). Ist der Laden kleiner als 200 m² so müssen nur jene Flaschen zurückgenommen werden, die auch verkauft werden (es müssen also z. B. nur die Bierflaschen zurückgenommen werden, die auch verkauft werden).

Bereits die Verpackungsverordnung zählte alle pfandpflichtigen Behälter, bei denen nach der Rücknahme das Material zerstört und wieder aufbereitet werden muss, zum Pfand auf Einweggetränkebehälter in Deutschland. Seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ist der Anteil der in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränke kontinuierlich zurückgegangen.

  1. Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen – Bezugsjahr 2022. (PDF; 3,5 MB) In: umweltbundesamt.de. Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH, Umweltbundesamt, Januar 2025, archiviert vom Original am 11. Januar 2025; abgerufen am 21. Januar 2025.