Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) oder Pfarreirat ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrei/Kirchengemeinde oder einem katholischen Pfarrverband, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde(n) betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. In dieser Form ist er nur im deutschen Sprachraum eingeführt. Seine Funktion ist zu unterscheiden von dem in can. 536 CIC beschriebenen Pastoralrat, der unter Vorsitz des zuständigen Pfarrers nur die Aufgabe hat, bei der Förderung der Seelsorgstätigkeit mitzuhelfen. Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Christgläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen. Er ist zu unterscheiden vom Pfarrverwaltungsrat (auch als Kirchenverwaltung oder Kirchenvorstand bezeichnet), der für das Vermögen, die Gebäude und Grundstücke und das Personal einer Pfarrei/Kirchengemeinde zuständig ist.