Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem die Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet bei

  • Personenschäden (z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss),
  • Sachschäden (z. B. ein Tier zerstört einen Gegenstand),
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Darüber hinaus decken die Versicherer bestimmte Schäden nicht ab, beispielsweise wenn der Halter gegen Haltungspflichten verstößt oder der Halter selbst beschädigt wird. Dabei deckt die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht nur die direkten Schäden ab, sondern auch Gericht und Prozesskosten und geht damit schon in Bereiche der Rechtsschutzversicherung.

  1. Haftpflichtversicherung für Haustiere | Verbraucherzentrale.de. 22. Januar 2025, abgerufen am 4. Dezember 2025.