Pflegebedürftigkeit
| Klassifikation nach ICD-10 | |
|---|---|
| Z74 | Probleme mit Bezug auf Pflegebedürftigkeit |
| Z74.0 | Eingeschränkte Mobilität |
| Z74.1 | Notwendigkeit der Hilfestellung bei der Körperpflege |
| Z74.2 | Notwendigkeit der Hilfeleistung im Haushalt, wenn kein anderer Haushaltsangehöriger die Betreuung übernehmen kann |
| Z74.3 | Notwendigkeit der ständigen Beaufsichtigung |
| ICD-10 online (WHO-Version 2019) | |
Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person mit Krankheit oder Behinderung, häufig altersbedingt, ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbständig bewältigen kann und deshalb auf Pflege oder Hilfe durch andere angewiesen ist. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland vom Medizinischen Dienst (MD) (früher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) mittels Pflegegutachten festgestellt, wenn zur Versorgung Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.