Pflegestärkungsgesetze

Mit den deutschen Pflegestärkungsgesetzen (PSG I–III) soll schrittweise die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, verbessert werden, u. a. durch die bessere Anerkennung für das Vorliegen einer „Pflegebedürftigkeit“; sie ergänzen in drei Stufen die 1995 eingeführte Pflegepflichtversicherung, das 2002 in Kraft getretene „Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz“ und das „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ vom 30. Oktober 2012:

  • Zum 1. Januar 2015 wurde das „Erste Pflegestärkungsgesetz“ (PSG I) zur Neuausrichtung der Pflegeunterstützung wirksam.
  • Zum 1. Januar 2016 führte das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ (PSG II) einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (Ersatz der bisherigen drei Pflege„stufen“ durch passgenauere fünf Pflege„grade“) sowie ein neues Begutachtungsverfahren ein.
  • Weitgehend zum 1. Januar 2017 trat das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) in Kraft.

Die PSG wurden in der 18. Legislaturperiode des deutschen Bundestags entsprechend einer Vereinbarung im zugehörigen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf den Weg gebracht.

  1. Erstes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) vom 17. Dezember 2014, BGBl. 2014 I S. 2222
  2. Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II)
  3. bundesgesundheitsministerium.de, Fragen und Antworten zum Pflegestärkungsgesetz III (Memento des Originals vom 29. November 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.: „Ausgenommen … sind die Regelungen mit Bezug auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) für Pflegebedürftige mit einer Behinderung, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Sie sollen erst am 1. Januar 2020 in Kraft treten, zeitgleich mit den entsprechenden Regelungen des BTHG.“ (28. November 2016)
  4. Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III)
  5. cdu.de: Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 18. Legislaturperiode, S. 59