Pfändung
Die Pfändung (in Österreich auch Exekution genannt) ist ein gesetzlich geregeltes Instrument der Zwangsvollstreckung. Sie bezeichnet die hoheitliche Beschlagnahme und Verwertung von beweglichen Sachen des Schuldners einer Geldforderung zum Zwecke der Befriedigung des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers. Ebenfalls unter eine Pfändung fällt die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Geldforderungen, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung körperlicher Sachen und die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in andere Vermögensrechte. Die Pfändung dient damit der Durchsetzung eines Rechts.
Vor einer Pfändung hat der Gerichtsvollzieher den Schuldner zur Begleichung seiner Schuld aufzufordern. Zudem sind bestehende Pfändungsverbote zu beachten und die Grundrechte des Schuldners zu wahren, indem gewährleistet wird, dass diesem der gesetzlich vorgesehene Pfändungsfreibetrag für das Existenzminimum verbleibt, um ihm ein menschenwürdiges Leben zu sichern.