Vereinigung von Gläubigen
Unter einer Vereinigung von Gläubigen (lateinisch consociatio christifidelium) versteht das Kanonische Recht gemäß Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 die Möglichkeit, Personenvereinigungen innerhalb der römisch-katholischen Kirche zu bilden, die je nach ihrer Eigenart als freie Zusammenschlüsse oder als kirchlich anerkannte Vereine unter bestimmten Voraussetzungen auch die kirchliche Rechtsfähigkeit erlangen können.