Pornografiegesetz
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Bundesgesetz vom 31. März 1950 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung |
| Kurztitel: | Pornografiegesetz |
| Abkürzung: | PornG |
| Art: | Bundesgesetz (Österreich) |
| Geltungsbereich: | Republik Österreich |
| Rechtsmaterie: | Bundesrecht |
| Erlassen am: | 31. März 1950 |
| Inkrafttreten am: | 14. Mai 1950 |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
23. Mai 2012 |
| Weblink: | Das Pornografiegesetz 1950 in seiner heute geltenden Fassung |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Das österreichische Pornografiegesetz (PornG), auch Bundesgesetz vom 31. März 1950 über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung oder Schmutz- und Schundgesetz ist ein Gesetz, das Pornographie in Österreich regelt. Es hat seine Wurzeln in den rechtlichen Bemühungen seit 1715, unzüchtige Schriften und Gegenstände einzudämmen. Der Grund der Erlassung des Pornografiegesetzes war, dass die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges nicht nur den Markt lahmgelegt hatte, sondern auch die tradierten Vorstellungen von Sitte und Moral erschüttert hatte. Das Gesetz sollte im Interesse eines geordneten Zusammenlebens Grenzen der Sittlichkeit und Wohlanständigkeit festlegen. Es bezweckte, die Zufriedenstellung des Geschlechtstriebes in Schranken zu weisen, da rein erotische Werke – durch gesteigertes Lustempfindungen ähnlich wie Rauschmittel wirken, und die unterbewussten Triebe der Jugend wecken. Es wurde als großes Unrecht angesehen, dass bekämpft werden musste, die überragende Wirkung der auf Erhaltung und Fortpflanzung gerichteten Triebe zum Geldgewinn zu verwenden. Seit seiner Verabschiedung im Jahr 1950 wurde das Gesetz (bis auf einige Änderungen formaler Natur) inhaltlich nicht novelliert, jedoch von Gerichten zunehmend liberalisiert. Aufgrund seines Alters wurde es mehrfach als veraltet und reformbedürftig kritisiert.
- ↑ Änderungen im Pornografiegesetz laut österreichischem Rechtsinformationssystem RIS.