Port (Warenverkehr)

Als Port (abzuleiten nicht von lateinisch portare tragen, sondern von portus gemäss der römisch-rechtlichen Definition als Warenumschlagplatz generell) bezeichnete man im Freistaat der Drei Bünde eine Transportgenossenschaft. Die Porten besorgten den Warenverkehr über die Bündner Alpenpässe.

Urkundlich sind Porten erstmals im 14. Jahrhundert nachgewiesen. Die Einteilung beruhte auf den damaligen Gerichtsgemeinden.

  1. Gian Primo Falappi, Säumergenossenschaften und Säumerrecht. In: Bündner Monatsblatt. 2/2011, S. 219—220 (online).