Prätendentenstreit
Der Prätendentenstreit bezeichnet eine bestimmte Konstellation im Zivilprozess, namentlich dass wegen derselben Sache zwei Anspruchsteller (Prätendenten) als Gläubiger gegen einen Schuldner streiten. Der Schuldner nimmt in dem Verfahren die Rolle des Beklagten ein, während einer der Prätendenten Kläger ist und dem anderen Prätendenten den Streit verkündet.
Der Schuldner kann sich, wenn seine Leistung unstreitig ist, eines solchen Streits entledigen, indem er die streitgegenständliche Sache hinterlegt. In diesem Fall wird er aus dem Rechtsstreit entlassen und der Prozess zwischen den Prätendenten fortgeführt, so dass der Obsiegende die Leistung erhält (§ 75 ZPO).