Praefectus urbi

Der praefectus urbi war der Stadtpräfekt von Rom. Angeblich stammte das Amt schon aus der römischen Königszeit und war mit der stellvertretenden Amtsausübung für einen Obermagistraten betraut, soll aber mit der Schaffung der Praetur in der Römischen Republik bedeutungslos geworden sein. Von Augustus wiederbelebt, spielte der Stadtpräfekt, der nun insbesondere für die Gerichtsbarkeit zuständig war, eine bedeutende Rolle in der Römischen Kaiserzeit und dann vor allem in der Spätantike. Seit dem 4. Jahrhundert n. Chr. gab es auch in Konstantinopel einen praefectus urbi mit vergleichbaren Kompetenzen. Das Amt überlebte dann auch den Untergang des Weströmischen Reiches und lässt sich noch bis ins Spätmittelalter nachweisen.